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Wer in Deutschland Menschen in einem anerkannten Ausbildungsberuf ausbilden möchte, kommt nicht um ihn herum: Den sog. Ausbilderschein ("AdA-Schein"). Die dazugehörige Prüfung nach der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) kann an einer Industrie- und Handelskammer bzw. an der Handwerkskammer abgelegt werden. Seit der Novellierung der AEVO im Jahr 2009 darf jeder, der einem anerkannten Ausbildungsberuf entsprechende berufliche Erfahrung und/oder Ausbildung mitbringt, diese Prüfung ablegen.