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Im Zuge der Weiterentwicklung des SGB VIII und des Inkrafttretens des Bundeskinderschutzgesetzes ist der Schutzauftrag des Jugendamtes sowie der Träger der freien/privaten Kinder- und Jugendhilfe eindeutiger gefasst worden.
Es wurde mit der Einführung des § 8a SGB VIII im Jahr 2005 die „Insoweit erfahrene Fachkraft“ als neue Akteurin im Kinderschutz geschaffen, die von den Fachkräften bei freien/privaten Trägern der Kinder- und Jugendhilfe zur Beratung bei der Gefährdungseinschätzung bezüglich einer Kindeswohlgefährdung hinzugezogen werden soll. Hierbei übernimmt die Kinderschutzfachkraft beratende und prozessbegleitende Aufgaben. Wir bieten Ihnen eine zertifizierte Fortbildung zum Erwerb der hierfür notwendigen Kompetenzen.
Unser Ziel ist es, Sie sowohl fachlich als auch persönlich auf diese Aufgaben vorzubereiten. Wir vermitteln Ihnen vom juristischen Hintergrundwissen bis hin zum praktischen Verfahrensablauf sämtliche Inhalte, welche Sie für Ihre neue, verantwortungsvolle Aufgabe benötigen.
Einschlägige berufliche Ausbildung + Erfahrung im Umgang mit Kindern und Jugendlichen in besonderen Lebenssituationen.
Das Seminar findet an 2 Wochenenden mit Präsenzpflicht statt:
10.02.2023 bis 12.02.2023 und 24.02.2023 bis 26.02.2023
Unterrichtszeiten in den Präsenzphasen:
Freitag 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Sonnabend 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Sonntag 09.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Es folgt eine Facharbeitsphase von ca 3 Wochen mit anschließender Verteidigung der Facharbeit (Kolloquium) sowie Zertifikatsvergabe.