Die Bildungsprämie besteht aus zwei Elementen:
Mit der Bildungsprämie werden Angestellte, Selbständige mithelfende Familienangehörige und Berufsrückkehrer, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 20.000 EUR (40.000 EUR bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt, gefördert. Kinderfreibeträge werden hier bei der Berechnung mit berücksichtigt. Auch geringfügig Beschäftigte, Existenzgründer (inkl. Bezieher von Gründungszuschuss), Beschäftigte im öffentlichen Dienst, Arbeitnehmer in einer Werkstatt für Behinderte, Erwerbstätige mit Wohnsitz im Ausland/Arbeit in Deutschland und Erwerbstätige in Pflegezeit gehören zum Kreis derer, die die Bildungsprämie für eine Weiterbildung nutzen können.
Nicht förderungsfähig sind Arbeitsuchende, Auszubildende, nicht berufstätige Studierende, Schüler, Beschäftigte im Ruhestand oder nach einer Geschäftsaufgabe, Kurzarbeiter, Referendar/-innen, Au-Pairs und Personen in öffentlich geförderten Beschäftigungsverhältnissen.
Wer eine Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung, das Nachholen von Schulabschlüssen, von Prüfungen oder Zertifikaten anstrebt, kann über die Bildungsprämie einen Zuschuss von max. 500 EUR per Prämiengutschein bekommen. Es ist max. ein Prämiengutschein in zwei Jahren erhältlich. Auch hier gilt die Pflicht zur Selbstbeteiligung an den Kosten für die Weiterbildung. Sie beträgt mindestens 50 %.
Die Bildungsprämie ist 3 Monate nach Ausstellung gültig. In diesem Zeitraum muss sie bei einem Bildungsanbieter eingelöst werden.
Das Weiterbildungssparen kann einen Prämiengutschein ergänzen. Mit dem Weiterbildungssparen wird im Vermögensbildungsgesetz (VermBG) zur Finanzierung von Weiterbildung eine Entnahme aus einem angesparten Guthaben erlaubt, auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Die Vorteile des Weiterbildungssparens können all diejenigen in Anspruch nehmen, die über ein mit Arbeitnehmer-Sparzulage gefördertes Ansparguthaben verfügen. Es ist unabhängig vom aktuellen Einkommen.
Interessenten sollten sich erst beraten lassen und dann anmelden! Voraussetzung für den Erhalt einer Bildungsprämie ist ein persönliches Gespräch in einer Bildungsprämien-Beratungsstelle. Die Anschriften und Kontaktdaten finden Sie u.a. auf den Webseiten der Weiterbildungsdatenbank Berlin oder Brandenburg. Wichtig ist auch, zu wissen, dass die Bildungsprämie dem Antragsteller vor einer verbindlichen Kursanmeldung vorliegen muss, sonst kann keine Förderung erfolgen.