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Fachkraft Kindererziehung (Erzieherhelfer)

inkl. PKW-Fahrausbildung: Führerschein Klasse B
Weiterbildung
Plätze frei
Kurszeitraum: 05.06.2023 bis 05.04.2024
Kursart: Vollzeit
Abschluss / Zertifikat: Trägerzertifikat, Führerschein Klasse B
Förderung: Bildungsgutschein, Rentenversicherung (Berufliche Rehabilitation), Selbstzahler
Min. Teilnehmerzahl: 6
Max. Teilnehmerzahl: 12
Massnahme-Nr.: 962-227-2022

Erzieherhelfer/innen betreuen und fördern Kinder und Jugendliche. Sie sind vor allem in der vorschulischen Erziehung, in der Kinder- und Jugendarbeit sowie in der Heimerziehung tätig.

Unser Kurs „Fachkraft für Kindererziehung“ bereitet Sie auf die Anforderungen im Erzieherberuf vor. Als Erzieherhelfer unterstützen Sie Erzieher*innen und andere pädagogische Fachkräfte bei der Betreuung und Erziehung von Kindern. Mögliche Arbeitsorte sind Kindergärten und –tagesstätten, kommunale und kirchliche Kindergärten, Kinderkrippen und Horte sowie Heime für Kinder und Jugendliche.

In dieser Weiterbildung sind die theoretische und praktische Fahrschule und die Prüfung für den PKW-Führerschein Klasse B enthalten.


Mit dem steigenden Anspruch der frühkindlichen Bildung in den Einrichtungen kommen erweiterte Anforderungen auf die Fachkräfte zu. Die Träger benötigen Unterstützung bei ihren komplexen Aufgabenfeldern sowie für die Bewältigung des pädagogischen Alltags.

 

Durch den Quereinstieg zur dauerhaften lukrativen Tätigkeit in der Kita! Sonstige geeignete Personen nach § 11 Abs. 3 Nr. 3 der Kindertagesförderungsverordnung (nur in Berliner Kitas möglich)

Neben Personen in der berufsbegleitenden Ausbildung können in Berliner Einrichtungen Personen mit einem verwandten pädagogischen Berufsabschluss und sogenannte “Sonstige geeignete Personen” (nur Kita) und einschlägig vorgebildete Personen, in Kitas arbeiten, mit Anerkennung auf den Personalschlüssel.

Wenn Interessenten über eine längere Praxis im pädagogischen Bereich verfügen oder eine pädagogische Fortbildung nachweisen können, dann ist unter Umständen trotzdem eine Anerkennung als “Sonstige geeignete Person” möglich.

Als “Sonstige geeignete Personen” werden derzeit anerkannt:

  • Staatlich geprüfte Sozialassistentin, staatlich geprüfter Sozialassistent
  • Kindertagespflegepersonen gemäß § 43 SGB VIII mit mindestens einjähriger entsprechender Tätigkeitserfahrung
  • Hebammen und Entbindungspfleger
  • Personen mit 18-monatiger einschlägiger nachweisbarer pädagogischer Praxiserfahrung in Kindertageseinrichtungen mit mindestens der Hälfte der ortsüblichen Wochenarbeitszeit, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt. Hierbei werden Zeiten der berufsbegleitenden Ausbildung nicht angerechnet.

Daneben werden bei Personen nicht deutscher Herkunftssprache deutsche Sprachkenntnisse auf dem Qualifikationsniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen vorausgesetzt.

Der Anerkennungsbescheid beinhaltet eine auf 3 oder 4 Jahre befristete Anerkennung als Person im Quereinstieg. Damit haben Sie die Möglichkeit als „Sonstige geeignete Person“ ein Beschäftigungsverhältnis in einer Berliner Kindertageseinrichtung aufzunehmen und nach Abschluss einer Qualifizierungsmaßnahme eine unbefristete Anerkennung als Person im Quereinstieg ohne weitere Fortbildungsauflagen zu erhalten.

Mit der Anerkennung als „Sonstige geeignete Person“ ist eine Qualifizierungsverpflichtung verbunden. Personen mit einer beruflichen Vorqualifikation besuchen einen durch die Senatsverwaltung für Bildung Jugend und Familie zertifizierten Grundkurs im Umfang von 128 Stunden. Der Kurs muss innerhalb von 3 Jahren nach der Erstanerkennung vollständig absolviert worden sein.

Personen ohne eine berufliche Vorqualifikation besuchen einen durch die Senatsverwaltung für Bildung Jugend und Familie zertifizierten Grundkurs plus im Umfang von 228 Stunden. Der Kurs muss innerhalb von 4 Jahren nach der Erstanerkennung vollständig absolviert worden sein.

Mit Absolvierung der Fortbildung können Sie den Status als Person im Quereinstieg ohne weitere Auflagen dauerhaft erhalten und sichern sich damit eine dauerhafte Beschäftigungsperspektive in einer Berliner Kindertageseinrichtung.

Sonstige geeignete Personen, die zwischen August 2018 und Dezember 2020 anerkannt wurden, müssen weiterhin die in der Anerkennung benannte Fortbildungsauflage erfüllen. Dies bedeutet, dass je Beschäftigungsjahr 40 Fortbildungsstunden zu verschiedenen pädagogischen Themen zu absolvieren sind. In diesem Zusammenhang sind jedoch dauerhafte Anerkennungen nicht mehr möglich.

Eine Perspektive die sich lohnt!

 

Haben Sie noch weitere Fragen? Schauen Sie in unser FAQ (einfach hier anklicken) oder rufen Sie uns an und vereinbaren mit uns ein Beratungstermin. 

Kommunikationsbereitschaft

Bereit mit Kindern und Jugendlichen zu arbeiten

Deutsch bei Migranten/Flüchtlingen mind. C1 (B2 bei bestandenen internen Deutschtest)

Arbeitssuchende sowie von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen, Qualifizierungswillige die im Arbeitsprozess stehen, Personen zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt, Studienabbrecher, U25/Ü25 sowie Migranten/Flüchtlinge

Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr

  • Kommunikation und Gesellschaft
  • Sozialpädagogische Theorie
  • Musisch-kreative Gestaltung / Bewegung und Spiel
  • Ökologie und Gesundheit
  • Organisation, Recht und Verwaltung
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