Bildungsgutschein

Die öffentlichen Träger, wie z. B. Arbeitsämter und Jobcenter, vergeben Bildungsgutscheine (kurz: BGS) nach einer ausgiebigen Beratung (und je nach Länge der Maßnahme durch einen psychologischen Test) an arbeitsuchende oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen. Hierzu müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Zudem muss die Weiterbildung die Chance erhöhen Sie auf den Arbeitsmarkt zu integrieren, bzw. zu halten..

Mit dem Bildungsgutschein erhalten Sie eine rechtsverbindliche Zusage darüber, dass die berufliche Weiterbildung ihrer Wahl durch den öffentlichen Träger gefördert wird. Der Bildungsgutschein bescheinigt:

  • dass Sie Ihr  Bildungsziel mit Ihrem Arbeitsberater abgestimmt haben,
  • dass Sie eine Weiterbildung mit einer bestimmten Dauer besuchen dürfen (max. 12 Monate) - wobei Folge-Bildungsgutscheine dann auch längere Bildungsangebote für Sie nutzbar machen,
  • oder dass Sie eine Umschulung (24 Monate) absolvieren dürfen,
  • dass der Weiterbildungsort bestätigt ist und
  • dass Sie diesen Bildungsgutschein innerhalb von 1 bis  max. 3 Monaten bei einem von Ihnen selbst gewählten Bildungsträger einlösen müssen. Ansonsten verfällt der Bildungsgutschein.

Somit können Sie sich mit einem Bildungsgutschein, sowohl kurze Fortbildungen als auch umfangreichere Kurse wie Umschulungen fördern lassen. Ihr Vorteil ist es, dass dieser geförderte Kurs für Sie kostenlos ist.

Einen Bildungsgutschein kann erhalten, wer: 

  • wenn eine umfassende Beratung durch den Arbeitsberater stattgefunden hat
  • wer Anspruch auf Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld hat und arbeitslos gemeldet ist
  • innerhalb der vergangenen 3 Jahre mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt war
  • wenn die angestrebte Weiterbildung eine gute Chance auf Ihren Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt hat (und Ihr Arbeitsberater das auch so sieht)

Es gibt keinen offiziellen Rechtsanspruch auf eine Weiterbildung. Jede Förderung einer Weiterbildung durch die öffentlichen Träger ist eine Kannleistung und auch nur, wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Sie müssen Ihren Arbeitsberater nur davon überzeugen, dass die von Ihnen gewählte Weiterbildung oder Umschulung für Sie die richtige ist. 

Beratung & Anmeldung

Sie haben Fragen zu diesem Kursangebot oder möchten sich zu einem Kurs anmelden? Dann kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie noch heute ein individuelles Beratungsgespräch für ihre persönliche Weiterbildung.  

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