Die Deutsche Rentenversicherung hilft Ihnen, wenn Sie nach einer medizinischen Rehabilitation wieder in den Beruf einsteigen möchten, durch die Förderung von "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben", die Ihre Erwerbsfähigkeit erhalten und Ihnen neue Berufschancen eröffnen soll.
Sie können diese Förderung erhalten, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Damit soll die Eingliederung in das Berufsleben erhalten oder wieder erreicht werden.
Dabei gibt es verschiedene Leistungen, die entweder den Arbeitsplatz erhalten oder neue Perspektiven durch Aus- und Weiterbildungsangebote eröffnen.
Berufliche Rehabilitation durch Aus- und Weiterbildung muss beim Rentenversicherungsträger vor Beginn der Bildungsmaßnahme beantragt werden. Dort wird geprüft, ob Sie Anspruch auf berufliche Rehabilitationsleistungen haben.
Für die Dauer Ihrer beruflichen Rehabilitation wird Ihnen grundsätzlich ein Übergangsgeld gezahlt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es aber auch länger gezahlt werden. Erforderliche Reisekosten, die Ihnen wegen einer berufsfördernden Rehabilitation entstehen, übernimmt die Rentenversicherung ebenso wie ggf. Kosten für eine Haushaltshilfe oder Kinderbetreuung, wenn Sie an der beruflichen Rehabilitation sonst nicht teilnehmen könnten.
Die Palette der möglichen Fördermaßnahmen ist vielfältig. So kann Folgendes geleistet werden: