Berufliche Rehabilitation

Die Deutsche Rentenversicherung hilft Ihnen, wenn Sie nach einer medizinischen Rehabilitation wieder in den Beruf einsteigen möchten, durch die Förderung von "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben", die Ihre Erwerbsfähigkeit erhalten und Ihnen neue Berufschancen eröffnen soll. 

Sie können diese Förderung erhalten, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Damit soll die Eingliederung in das Berufsleben erhalten oder wieder erreicht werden. 

Dabei gibt es verschiedene Leistungen, die entweder den Arbeitsplatz erhalten oder neue Perspektiven durch Aus- und Weiterbildungsangebote eröffnen.

Berufliche Rehabilitation durch Aus- und Weiterbildung muss beim Rentenversicherungsträger vor Beginn der Bildungsmaßnahme beantragt werden. Dort wird geprüft, ob Sie Anspruch auf berufliche Rehabilitationsleistungen haben. 
 

  • Berufliche Rehabilitation dauert grundsätzlich so lange, wie sie für das angestrebte Berufsziel allgemein üblich oder vorgesehen ist.
  • Ganztägige Weiterbildungen (Vollzeit) sind auf zwei Jahre Förderung begrenzt. Nur wenn der Erfolg für eine berufliche Wiedereingliederung in dieser Zeit nicht zu erwarten ist, können auch längerfristige Aus- oder Weiterbildungen finanziert werden.
  • Dies ist abhängig von der Art und Schwere der Behinderung, von deren Prognose und der Entwicklung sowie von der Situation auf dem Arbeitsmarkt ab.


Für die Dauer Ihrer beruflichen Rehabilitation wird Ihnen grundsätzlich ein Übergangsgeld gezahlt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es aber auch länger gezahlt werden. Erforderliche Reisekosten, die Ihnen wegen einer berufsfördernden Rehabilitation entstehen, übernimmt die Rentenversicherung ebenso wie ggf. Kosten für eine Haushaltshilfe oder Kinderbetreuung, wenn Sie an der beruflichen Rehabilitation sonst nicht teilnehmen könnten. 

Die Palette der möglichen Fördermaßnahmen ist vielfältig. So kann Folgendes geleistet werden:

  • Technische Hilfen und persönliche Hilfsmittel für den Arbeitsplatz
  • Kraftfahrzeughilfe, wenn Sie aufgrund Ihrer Behinderung auf die Nutzung eines Autos angewiesen sind, um Ihren Arbeits- oder Ausbildungsort erreichen zu können für die Zeit Ihrer beruflichen Rehabilitation
  • Vermittlungsunterstützende Leistungen zur Findung eines Arbeitsplatzes
  • Wohnungshilfen für den Um- und Ausbau Ihres Wohnbereichs, sofern dieser Ihr Arbeitsort ist und damit möglichst barrierefrei und selbständig zu erreichen sein muss.
  • Arbeitsassistenz für Schwerstbehinderte, allerdings vorerst nur für drei Jahre über die Rentenversicherung. Bei weiterem Bedarf finanziert das Integrationsamt die Arbeitsassistenz.

Beratung & Anmeldung

Sie haben Fragen zu diesem Kursangebot oder möchten sich zu einem Kurs anmelden? Dann kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie noch heute ein individuelles Beratungsgespräch für ihre persönliche Weiterbildung.  

Telefon: +49 (0) 30 53216374
E-Mail: info@kdt-bildung.de

Bürozeiten:
Montag bis Freitag: 8:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch: 8:00 – 17:30 Uhr

+49 (0) 30 53216374 info@kdt-bildung.de