Das Aufstiegs-BAföG wird als Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) auf Antrag gezahlt.
Hier sollen Teilnehmer/-innen an Fortbildungen finanziell gefördert und ggf. zur Existenzgründung ermuntert werden.
Es werden berufliche Aufstiegsfortbildungen, d.h. Meister- und Fachwirtskurse, berufsbegleitende Seminare und Lehrgänge gefördert, die zu einem vergleichbaren Fortbildungsabschluss führen.
Das Einkommen der Teilnehmer spielt dabei keine Rolle.
Es werden sogar Vollzeitmaßnahmen mit verbesserten Förderkonditionen rückwirkend ab 1.10.2010 gefördert.
Hier lohnt sich in jedem Fall eine gründliche Beratung. Gefördert werden: Fachkräfte, die einen Fortbildungsabschluss zu Handwerks- oder Industriemeistern, zu Technikern, Fachkaufleuten, Fachkrankenpflegern, Betriebsinformatikern, Programmierern, Betriebswirten oder eine vergleichbare Qualifikation vorbereiten und die über eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss vorweisen können und beim Amt für Ausbildungsförderung (an ihrem Wohnort) eine Aufstiegsförderung beantragen.