Es gibt verschiedenen Möglichkeiten, eine solche Bildungsmaßnahme fördern zu lassen, z. B. über die Agentur für Arbeit, das Jobcenter oder die Rentenversicherungen. Gerne informieren wir Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch über Ihre Möglichkeiten. Vereinbaren Sie einfach einen Termin (telefonisch oder über unser Kontaktformular).
Eine Beratung in unserem Hause kann auch ohne Absprache mit Ihrer vermittelnden/beratenden Person stattfinden. Es ist jedoch immer von Vorteil, schon im Vorfeld nachzufragen, ob man eine Kostenübernahme bekommen würde. Oft ist es auch von Vorteil, sich erst von uns ein Angebot einzuholen, um dieses dem/der Arbeitsvermittler/-in bzw. Berater/-in vorlegen zu können.
Wenn Sie sich für ein Beratungsgespräch in unserem Hause entschieden und einen Termin vereinbart haben, werden Sie von einem unserer Mitarbeiter/-innen beraten. Im Beratungsgespräch schauen wir uns Ihren bisherigen Werdegang und Ihre persönlichen Bedürfnisse an, um diese dann mit unseren Bildungsangeboten abzugleichen.
Sie werden in der Beratung über alle wichtigen Aspekte informiert, die für Ihr Bildungsziel wichtig sind: darunter fallen z. B. Inhalte, Unterrichtszeiten, Urlaub, Gruppengrößen und unser Lernsystem. Gerne können Sie auch einen kleinen Rundgang mit uns machen.
Im Anschluss bekommen Sie ein Angebot von uns, welches Sie Ihrem/Ihrer Arbeitsvermittler/-in bzw. Berater/-in vorlegen können. Diese/-r entscheidet dann über die Vergabe eines Bildungsgutscheins.
Der Bildungsgutschein ist ein Dokument, mit dem Ihnen die Übernahme der Kosten für eine Fortbildung, Weiterbildung oder Umschulung garantiert wird.
Nein, für das erste Beratungsgespräch benötigen Sie keinen solchen Nachweis.
Der Anspruch auf einen Bildungsgutschein ist in der Regel dann erfüllt, wenn Sie bereits einen Beruf erlernt und/oder in diesem gearbeitet haben, jedoch die Zukunftsaussichten in diesem Beruf eher schlecht sind oder Sie den Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können.Wenn Sie keine Berufsausbildung haben, so kann auch dies schon ein Grund sein, einen Bildungsgutschein zu erhalten - damit Sie so eine Chance haben, einen Berufsabschluss zu erwerben und dadurch besser auf dem Arbeitsmarkt aufgestellt sind. Sind Sie arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht, kann ein Förderanspruch bestehen. Würde eine Umschulung oder Weiterbildung die Arbeitslosigkeit beenden beziehungsweise verhindern, stehen die Chancen auf eine Kostenübernahme sehr gut.
Ob ein Bildungsgutschein ausgestellt wird, ist immer eine Einzelfallentscheidung und hängt daher stark von einer guten Argumentation ab. Zudem hängt es immer von den jeweiligen Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt ab.
Wenn Sie die Voraussetzungen für einen Anspruch erfüllen (siehe „Wer hat Anspruch auf einen Bildungsgutschein?“), sollten Sie einen Termin bei Ihrem/Ihrer Arbeitsvermittler/-in bzw. Berater/-in vereinbaren und Ihr Anliegen mit einer fachlich fundierten Argumentation darlegen.
Begründen Sie nachvollziehbar, warum Sie den bereits erlernten Beruf nicht mehr ausüben können, eine Auffrischung benötigen oder sich gerade dieses Bildungsziel ausgesucht haben um sich zu qualifizieren. Dabei können gesundheitliche Probleme, Arbeitszeiten, die nicht mit Ihrem Familienleben vereinbar sind, besserer Verdienst oder schlechte Aussichten auf dem Arbeitsmarkt ausschlaggebend sein.
Zeigen Sie Ihrem/Ihrer Arbeitsvermittler/-in oder Berater/-in, dass Sie sich mit Ihrem Bildungszielwunsch schon ausgiebig beschäftigt haben und Sie eine genaue Vorstellung von Ihrem Arbeitsplatz der Zukunft haben.
Haben Sie am besten schon ein Angebot von einem Bildungsträger, das Sie vorlegen können: So zeigen Sie, dass Sie sich schon im Vorfeld Gedanken gemacht haben und diese Bildungsmaßnahme für Ihrer beruflichen Entwicklung passgenau ist.
Die Fördermöglichkeiten sind sehr vielseitig und werden individuell geprüft.
Lehrgangskosten
Bei einer überbetrieblichen (schulischen) Bildungsmaßnahme fallen im Gegenzug zu einer betrieblichen Bildungsmaßnahme so gut wie immer Lehrgangskosten an. Ist die Umschulungsmaßnahme bewilligt, kommt das Arbeitsagentur oder das Jobcenter für die Gesamtkosten der Umschulung auf – und zwar in Form eines Bildungsgutscheins.
Fahrtkosten
Lässt sich die Bildungsmaßnahme in der Nähe des Wohnortes durchführen, bekommt der/die Teilnehmer/-in die Fahrtkosten für die tägliche Anfahrt zur Bildungsstätte erstattet.
Sollte mit der Bildungsmaßnahme ein Umzug verbunden sein, so kann die Arbeitsagentur einmalig für die Kosten für die Anfahrt zur Bildungseinrichtung und bei der Beendigung für die Heimfahrt aufkommen. Einmal monatlich wird auch die Fahrt zum bisherigen Wohnort finanziert.
Kosten für eine auswärtige Unterkunft
Manchmal kann eine Umschulung nicht in der Nähe des eigenen Wohnortes stattfinden. Aufgrund der Entfernung ist auch Pendeln nicht zumutbar. In diesem Fall können Kosten für eine auswärtige Unterbringung teils finanziert werden: Bis zu 340 Euro pro Monat übernimmt das Arbeitsamt. Im Falle einer auswärtigen Unterbringung kommt es ferner mit bis zu 136 Euro monatlich für die Verpflegung auf.
Kinderbetreuungskosten
Wer den ganzen Tag seine Kinder betreuen muss, dem fehlt es oft an Zeit und Ruhe für eine Bildungsmaßnahme. So kann die Arbeitsagentur die Kinderbetreuung mit 140 Euro pro Kind im Monat bezuschussen – unabhängig davon, welche Kosten tatsächlich entstehen.
Lebensunterhalt
Da Bildungsmaßnahmen in der Regel ganztägig stattfinden, ist es oftmals schwer, nebenbei noch einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Die Kosten für den Lebensunterhalt zu stemmen, ist für Teilnehmer/-innen einer Bildungsmaßnahme deshalb oft die größte Herausforderung. Das Übergangsgeld der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters unterstützt hier: Die Teilnehmer/-innen erhalten weiterhin Arbeitslosengeld, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.
Eine Bildungsmaßnahme verlängert die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld. Während sich normalerweise die Anspruchsdauer von Tag zu Tag im Verhältnis 1 zu 1 mindert, drosselt eine Weiterbildung diese Minderung um das halbe Tempo.
Ein Beispiel macht es deutlich: Ein Arbeitsloser hat vom 1. Januar bis 31. Dezember eines Jahres Anspruch auf Arbeitslosengeld I – so wurde es zum Zeitpunkt seiner Antragstellung festgestellt. Vom 1. Juni bis 30. September absolviert er eine viermonatige Weiterbildung. Dadurch verlängert sich sein Anspruch um zwei Monate (also um die Hälfte der Weiterbildungszeit), so dass er nun bis Februar des Folgejahres Arbeitslosengeld I erhält.
Die Kosten für viele unserer Bildungsmaßnahmen werden von Kostenträgern, wie der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter oder der Rentenversicherung übernommen. Jedoch gibt es im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzt (ehemals WeGebAU) auch die Möglichkeit, Beschäftigte zu qualifizieren. Zahlen Sie Ihre Aus-, Fort-, oder Weiterbildung selbst, so schließen Sie mit uns einen Vertrag ab, aus dem hervorgeht, wann welche Kosten fällig werden. Möchten Sie eine Ratenzahlung, so sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.
Ja, einige Bildungsmaßnahmen können auch in Teilzeit oder berufsbegleitend absolviert werden. Sollte Ihre gewünschte Bildungsmaßnahme nicht in Teilzeit oder berufsbegleitende angeboten werden, so sprechen Sie uns einfach per Mail oder Telefon darauf an.
Alle Bildungsmaßnahmen werden vor Ort im Präsenzunterricht angeboten. Der Austausch zwischen unseren Lehrkräften (z. B. deb Ausbildern/Ausbilderinnen oder Dozenten/Dozentinnen) und alles Schülern/Schülerinnen ist ein wichtiger Bestandteil des Lernens und Verstehens. Außerdem sehen wir den persönlichen Kontakt während des Lernens unter den Mitschülern/Mitschülerinnen als wichtig an.
Wenn es die Situation erfordert, kann es zu alternativen Unterrichtsformen kommen: z. B. Unterricht im virtuellen Klassenzimmer über eine Lernplattform, auf der alle Unterlagen hinterlegt sind und wo Sie den Lernstoff bearbeiten können. Allerdings stehen Ihnen auch hier unsere Dozentinnen und Dozenten für Fragen zur Verfügung.
Reine Online-Bildungsmaßnahmen bieten wir derzeit nicht an und diese gehören auch noch nicht zu unserem Leitbild.
Bei vielen Bildungsmaßnahmen, die über einen längeren Zeitraum gehen, planen wir Urlaub mit ein. Dieser wird jedoch von uns aus organisatorischen Gründen geplant und diesen können Sie auf dem Angebotskalenderblatt dann im Vorfeld schon einsehen.
Die Suche nach einem Praktikumsplatz erfolgt meist gemeinsam mit uns. Aber natürlich sollten Sie auch selbst aktiv sein und sich bewerben. Jedoch unterstützen wir Sie auch mit unseren zahlreichen Kontakten zu Unternehmen in der Region, wenn Sie bis zu einem bestimmten Zeitpunkt keinen Praktikumsplatz finden.
Wenn es um eine abschlussbezogene Bildungsmaßnahme geht, setzen die entsprechenden Prüfungsstellen das Sprachniveau B2 voraus. Lassen Sie sich einfach vor einem Start einer Bildungsmaßnahme beraten: Dann können wir prüfen, ob Ihr Sprachniveau für Ihre gewünschte Bildungsmaßnahme ausreicht. Denn in Einzelfällen kann von dieser Regel abgewichen werden und es reicht auch das Level B1 aus.
In einer Fort- und Weiterbildung erlangen Sie zusätzliche Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse für Ihren erlernten Beruf. In einer Umschulung erlernen Sie einen komplett neuen Beruf, da Sie Ihren erlernten Beruf aus verschiedenen Gründen nicht mehr ausführen können.
Hier können Arbeitnehmer/-innen, die schon einige Jahre in einem Beruf gearbeitet, ohne jedoch darin einen anerkannten Berufsabschluss zu haben, diesen Berufsabschluss erwerben: Wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, können Sie dann vor der entsprechenden Kammer die Prüfung zum Facharbeiterbrief ablegen, ohne eine direkte Ausbildung oder Umschulung absolviert zu haben.
Voraussetzung hierfür ist, dass Sie mindestens das Eineinhalbfache der eigentlichen vorgeschriebenen Ausbildungszeit im jeweiligen Beruf gearbeitet haben. Oft absolvieren die „Externen“ noch einen Vorbereitungskurs auf die Prüfung.
Holen Sie sich dazu einen Termin bei uns, wir beraten Sie hierzu!
Ein AVGS ist ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Die gesetzliche Voraussetzung solch einen AVGS zu erhalten, bezieht sich auf den § 45 SGB III – Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (z. B. für Bewerbungstraining, Kurse zur Berufsfindung und –vorbereitung oder für eine Umschulungsvorbereitung usw.)