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Die Sachkundeprüfung (IHK) muss jeder nachweisen, der eine der folgenden Tätigkeiten ausüben will
Dies gilt für das Wachpersonal in Bewachungsunternehmen, für Selbständige ebenso, wie für gesetzliche Vertreter und Betriebsleiter.
Das Ziel des Vorbereitungskurses besteht in der Vermittlung notwendiger Grundkenntnisse als Basisqualifikation gemäß § 34a, Abs. 1 Ziffer 5 der GewO. Diese Basisqualifikation ist Voraussetzung für den Beginn einer Tätigkeit im Wach- und Sicherheitsgewerbe.
In diesem Vorbereitungskurs integriert ist die erforderliche IHK-Sachkundeprüfung als gewerberechtliche Voraussetzung für eine Tätigkeit im Wach- und Sicherheitsgewerbe.
Bildungsinhalte sind unter anderem:
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Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss wünschenswert, Deutsch bei Migranten/Flüchtlingen mind. C1 (B2 bei bestandenen internen Deutschtest),Kommunikationsbereitschaft
Arbeitssuchende sowie von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen, Qualifizierungswillige die im Arbeitsprozess stehen, Personen zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt, Studienabbrecher, Migranten/Flüchtlinge
Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr