Bildungsscheck

Wer im Land Brandenburg seinen Hauptwohnsitz hat und eine berufliche Weiterbildung plant, kann als sozialversicherungspflichtig Beschäftigter mit bis zu 715 Euro per Bildungsscheck finanziell gefördert werden. Es können nur Arbeitnehmer einen Bildungsscheck erhalten, die Pflichtbeiträge zu Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlen. 

Von der Förderung ausgeschlossen sind alle Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes. 

Die Anmeldung für die Weiterbildungsmaßnahme darf noch nicht erfolgt sein. Voraussetzung für die Förderung ist auch eine Selbstbeteiligung an den Gesamtausgaben (Kurs- und Prüfungsgebühren) in Höhe von 30 Prozent. Der sogenannte Bildungsscheck ist ein Zuschuss zu den Kursgebühren, für bis zu zwei berufsbegleitende Weiterbildungen pro Jahr. 

Die Förderung ist unabhängig vom Ort, an dem die Weiterbildung stattfindet oder auch vom Ort des Arbeitsplatzes. 

Ziel ist lediglich, dass die Weiterbildung neben dem Beruf stattfindet und die Karriere fördern soll. Gefördert wird die individuelle und arbeitsplatzunabhängige berufliche Weiterbildung. Möglich ist auch die Förderung von berufsabschlussorientierten Qualifizierungen (wie Aufstiegsfortbildungen und Studium), sofern keine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) über das Meister-BAföG (siehe oben) möglich ist. 

Nicht gefördert werden Bildungsangebote, die der Erholung, der Unterhaltung, der privaten Haushaltsführung, der sportlichen oder künstlerischen Betätigung, dem Erwerb der Fahrerlaubnis bzw. der individuellen Gesundheitsprävention dienen. Auch Einzelunterricht ist nicht förderbar. Von der Förderung gleichsam ausgeschlossen sind Kurse, die ausschließlich zur Erlangung rechtlich vorgegebener Befähigungs- und Sachkundenachweise notwendig sind oder deren Kosten aus gesetzlichen Gründen vom Arbeitgeber zu tragen sind. 

Wichtig ist, dass vor dem Erhalt des Zuwendungsbescheides keine verbindliche Kursanmeldung vorliegen und die Bezahlung der Weiterbildung noch nicht erfolgt sein darf. Der Antrag auf Förderung muss mindestens 6 Wochen vor Kursbeginn erfolgen. Außerdem müssen mit dem Antrag insgesamt drei vergleichbare Bildungsangebote eingereicht werden.

Beratung & Anmeldung

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